Mofa:
Für die Mofa wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
Für die Mofa wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).