Infos über das begleitende Fahren ab 17 Jahre
Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, wo die ausgewählten Begleitpersonen aufgeführt sind.
Zu beachten ist:
Begleitpersonen müssen vom Straßenverkehrsamt genehmigt werden.
Die erforderlichen Papiere händigt Anke euch bei der Antragstellung aus.
Die begleitende Person muss
- das 30. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt kann der Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.
Weiterführende Informationen findet ihr hier: http://www.bf17.de