Wichtiges
Der TÜV informiert:
Bei Zweiradprüfungen während der Winterzeit gilt folgende Regelung:
Im Zeitraum vom 15. November bis 15. März trägt der Fahrerlaubnisbewerber das Risiko des witterungsbedingten Ausfalls der Prüfung; das heißt, die Prüfgebühr ist in einem solchen Fall verfallen.
Wir informieren:
Wer in den Ferien seinen Führerschein erwerben will, soll mich unbedingt noch einmal persönlich ansprechen.
Dietmar